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Artikel zum Thema: Sicherheitseinrichtung

Veranstaltung zum Thema "Registrierkassenpflicht"

November 2015
Kategorien: Klienten-Info

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht ab 01.01.2016 die Registrierkassenpflicht, welche mit der Steuerreform 2015/2016 beschlossen wurde. Derzeit bestehen zu diesem Thema die wildesten Gerüchte und Annahmen, was auch daran liegt, dass die Finanzverwaltung erst vor kurzem zu diesem Thema konkrete Richtlinien erlassen hat. Im Zuge dessen sind nun zwei Stichtage relevant – einerseits der 01.01.2016 mit der Registrierkassenpflicht und anderseits der 01.01.2017 die Registrierkassenpflicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation. In der Übergangsphase vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 werden keine Finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und/oder Bestrafungen erfolgen. Bis zum 30. Juni 2016 führt das Bundesministerium folgende Ausnahme ein:

 

„Bis zum 30. Juni 2016 werden weiters von den Abgabenbehörden und deren Organen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen gesetzt, wenn der oder die Betroffenen besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen können (zB die Anschaffung einer Registrierkasse war aufgrund von Nichteinhaltung der Lieferfristen durch die Kassenhersteller nicht möglich oder die Installation der notwendigen Software für die elektronische Festhaltung der Umsätze war mangels notwendiger fachlicher Beratung durch den IT-Servicefachmann nicht rechtzeitig möglich oder die erforderliche Einschulung des Unternehmers und seiner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht durchführbar)." (Auszug aus den Richtlinien des BMF vom 12.11.2015)

 

Um Ihnen einen Überblick über dieses Thema zu geben, laden wir Sie als Kunde unserer Kanzlei zum Vortrag betreffend dem Thema „Registrierkassenpflicht" ein. Dieser findet in unseren Kanzleiräumlichkeiten am 12.01.2016 um 14 Uhr statt. Aufgrund der großen Nachfragen melden Sie sich bitte via Email an kanzlei@gandler-steuerberatung.at an.

 

Jürgen Gandler

Bild: © PascalR - Fotolia