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Änderungen im Zahlungsverkehr beim Finanzamt

Februar 2016
Kategorien: Klienten-Info


Ab 1.4.2016 wird das Finanzamt mit Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen keine Zahlungsanweisungen mehr versenden. Statt dessen wird es für Banken verpflichtend die Möglichkeit der "Finanzamtszahlung" im Netbanking geben. Alternativ kann man auch über Elektronische Zahlung ("eps-Zahlung") in Finanz-Online Abgaben einzahlen. Dort können auch Selbstbemessungsabgaben (z. B. Lohnabgaben) gemeldet werden. In FinanzOnline stehen unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eps.htm umfangreiche Informationen und das E-Learning-Programm „FinanzOnline eLearning Elektronische Zahlung“ zur Verfügung.

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