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Artikel zum Thema: sonstige Leistung

UID-Bestätigung bei EU B2B Kunden

September 2023
Kategorien: Klienten-Info

Vermehrte Überprüfung der Finanzbehörde bei …

Werden Lieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmer außerhalb von Österreich erbracht, ist besondere Vorsicht geboten. Rechnungen für solche Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit 0% USt, bei Lieferungen als steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung und bei sonstigen Leistungen mit Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, fakturiert werden. Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bzw. -erleichterung sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die Finanzbehörde wird hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien, sowie bei der Nachweiserbringung immer strenger.

Stellen Sie Ausgangsrechnungen an Unternehmer außerhalb von Österreich (zB an Unternehmer mit Sitz in Deutschland), müssen Sie sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die besondere Rechnungslegung mit 0% USt erfüllt sind. Neben den allgemeinen Voraussetzungen, wie entsprechende Liefernachweise bei Lieferungen, ordnungsgemäße Rechnung, müssen Sie die UID-Nummer des Kunden auf Gültigkeit überprüfen und die gültige Kunden UID-Nummer auf der Rechnung anführen.

Sie können die UID-Nummer beispielsweise über FinanzOnline – Weitere Services – UID-Bestätigung überprüfen. Führen Sie unbedingt eine „Stufe 2 Abfrage“ durch BEVOR Sie die Rechnung ausstellen und legen Sie die Überprüfung über die gültige UID-Nummer als Nachweis ab.

Der Rechnungsempfänger hat mit dem Ergebnis aus der UID-Abfrage übereinzustimmen.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird die Steuerbefreiung seit dem 01.01.2020 nur dann gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige UID-Nummer des Kunden vorliegt!

Fehlen die entsprechenden Nachweise oder ist die UID-Nummer des Kunden ungültig, wird Ihnen die Steuerbefreiung bzw. -erleichterung versagt. In einem solchen Fall kommt es zur Nachversteuerung Ihres Umsatzes mit 20% USt und ggf. zur Verhängung von Säumniszuschlägen und Strafen seitens des Finanzamtes.

Wenn Sie Fragen zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung und zur UID-Überprüfung haben, wenden Sie sich gerne an uns!

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