Neues von Nah und Fern

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.gandler-steuerberatung.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Unveränderliche Steuernummern seit Anfang Juli


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kurz-Info: Unveränderliche Steuernummern seit Anfang Juli

August 2020
Kategorien: Klienten-Info

Im Zuge der Modernisierung der Finanzverwaltung (zur Neuorganisation der Finanzverwaltung, in deren Rahmen die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter wegfallen wird, siehe KI 04/20) kommt es auch zu unveränderlichen Steuernummern - sowohl in der privaten, als auch in der unternehmerischen Sphäre. Konkret wurden bereits mit 4. Juli 2020 die Steuernummern unveränderlich; bisher änderte sich die Steuernummer beim Wechsel der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit des Finanzamts. Dies war etwa dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige übersiedelt ist oder wenn sich bei Unternehmen der Ort der Geschäftsleitung innerhalb Österreichs geändert hat.

Aktuelle bzw. seit 4. Juli 2020 bestehende Steuernummern bleiben zukünftig erhalten (auch bei einem Finanzamtswechsel) und sind somit gleichsam eingefroren. Neue Steuerpflichtige erhalten ebenso eine unveränderliche neunstellige Steuernummer. Kommt es zukünftig zu einer Änderung der sachlichen Zuständigkeit des Finanzamts (Wechsel vom Finanzamt Österreich ins Finanzamt für Großbetriebe), so bleibt die Steuernummer dennoch gleich. Überdies wird das Unternehmen automatisch über den Behördenwechsel informiert.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia