Neues von Nah und Fern
Artikel zum Thema: Stundungszinsen
Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen
Seit 8.Mai 2013 gelten neue Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs und Berufungszinsen, da Anfang Mai der Basiszinssatz von der EZB von 0,38 % auf – 0,12 % gesenkt wurde. Einen negativen Basiszinssatz hat es in den letzten 10 Jahren noch nie gegeben! Darauf aufbauend betragen die Jahreszinssätze im Vergleich zu den bisherigen Werten wie in der Tabelle dargestellt:
Ab 8.5.2013 | Bisher | |
Stundungszinsen | 4,38 % | 4,88 % |
Aussetzungszinsen | 1,88 % | 2,38 % |
Anspruchszinsen | 1,88 % | 2,38 % |
Berufungszinsen | 1,88 % | 2,38 % |
Bild: © Frank Merfort - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Gandler Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
© Gandler Steuerberatung GmbH | Klienten-Info